Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.04.2022 - 2 UF 11/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8484
OLG Bamberg, 01.04.2022 - 2 UF 11/22 (https://dejure.org/2022,8484)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.04.2022 - 2 UF 11/22 (https://dejure.org/2022,8484)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. April 2022 - 2 UF 11/22 (https://dejure.org/2022,8484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1361b
    Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben: unbillige Härte

  • rewis.io

    Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben, unbillige Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 58 ff.; FamFG § 81 Abs. 1
    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zuweisung einer Ehewohnung; Vorliegen besonderer Umstände für eine Wohnungszuweisung; Bloße Unannehmlichkeiten oder Belästigungen nicht ausreichend; Kein Anspruch auf vollumfängliche Privatsphäre in der gesamten ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntlebenden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach der Trennung gemeinsam in der Ehewohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuweisung der Ehewohnung bei Trennung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf vollständige Privatsphäre und Auskunft über Anwesenheitszeiten des anderen Ehegatten bei Trennung in Wohnung - Unzumutbare Einschränkung des Nutzungsrechts des anderen Ehegatten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 724
  • NZM 2022, 709
  • FamRZ 2022, 1272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2015 - 18 UF 76/15

    Zuweisung der Ehewohnung an den Alleineigentümer-Ehegatten vor Ablauf des

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2022 - 2 UF 11/22
    Aus den in der gesetzlichen Regelung hervorgehobenen Tatbeständen, die eine unbillige Härte begründen können - die Anwendung von Gewalt (§ 1361b Abs. 2 BGB) und die Beeinträchtigung des Kindeswohls (§ 1361b Abs. 1 S. 2 BGB) - ist zu folgern, dass eine Wohnungszuweisung besondere Umstände voraussetzt, die über bloße Unannehmlichkeiten oder Belästigungen, wie sie oft in der Auflösungsphase einer Ehe auftreten, hinausgehen und unter Berücksichtigung der Interessen des anderen Ehegatten dessen Verbleiben in der Wohnung für den Ehegatten zu einer unerträglichen Belastung machen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 07.03.2019, Az. 12 UF 11/19; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.06.2016, Az. 6 UF 42/16; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.07.2015, Az. 18 UF 76/15 - juris Rn. 11; Grüneberg-Götz, BGB, 81. Aufl., § 1361b Rn. 10 a.E. m.w.N.).

    Allerdings handelt es sich bei § 1361b BGB um eine materiell auf dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) beruhende und verfassungsrechtlich ohne Weiteres zulässige Inhaltsbestimmung und Einschränkung der dinglichen Rechtsposition des Eigentümers, so dass die Eigentümerstellung über eine gewisse Berücksichtigung im Rahmen der Abwägung der Interessen der Eheleute keine weitere Erleichterung der Zuweisung bewirkt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.07.2015, Az. 18 UF 76/15).

    Im Rahmen der Gesamtabwägung ist daher vorliegend dem Gesichtspunkt Rechnung zu tragen, dass die Rechtsprechung für den Zeitraum nach Trennung der Ehegatten auch in anderen Bereichen davon ausgeht, dass vor Ablauf des Trennungsjahres regelmäßig keine Verhältnisse geschaffen oder gefördert werden sollen, die verbleibenden Chancen auf eine Versöhnung der Ehegatten mehr als notwendig im Wege stehen (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.07.2015, Az. 18 UF 76/15 m.w.N. zur Rspr.; Grüneberg-Götz, a.a.O., § 1361b Rn. 14).

  • OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15

    Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau wegen wiederholter Besuche der neuen

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2022 - 2 UF 11/22
    Auch ist der räumlich-gegenständliche Bereich der Ehe von der, nach seinen unbestrittenen Angaben zwischenzeitlich beendeten, außerehelichen Beziehung des Antragsgegners nicht betroffen, nachdem der Antragsgegner die außereheliche Beziehung nicht innerhalb der Ehewohnung pflegte (zu diesem Abwägungsgrund vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 28.12.2015, Az. 2 UF 186/15).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2016 - 6 UF 42/16

    Voraussetzungen der Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2022 - 2 UF 11/22
    Aus den in der gesetzlichen Regelung hervorgehobenen Tatbeständen, die eine unbillige Härte begründen können - die Anwendung von Gewalt (§ 1361b Abs. 2 BGB) und die Beeinträchtigung des Kindeswohls (§ 1361b Abs. 1 S. 2 BGB) - ist zu folgern, dass eine Wohnungszuweisung besondere Umstände voraussetzt, die über bloße Unannehmlichkeiten oder Belästigungen, wie sie oft in der Auflösungsphase einer Ehe auftreten, hinausgehen und unter Berücksichtigung der Interessen des anderen Ehegatten dessen Verbleiben in der Wohnung für den Ehegatten zu einer unerträglichen Belastung machen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 07.03.2019, Az. 12 UF 11/19; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.06.2016, Az. 6 UF 42/16; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.07.2015, Az. 18 UF 76/15 - juris Rn. 11; Grüneberg-Götz, BGB, 81. Aufl., § 1361b Rn. 10 a.E. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 07.03.2019 - 12 UF 11/19

    Zuweisung der Ehewohnung während der Trennungszeit: Alleinige Nutzung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2022 - 2 UF 11/22
    Aus den in der gesetzlichen Regelung hervorgehobenen Tatbeständen, die eine unbillige Härte begründen können - die Anwendung von Gewalt (§ 1361b Abs. 2 BGB) und die Beeinträchtigung des Kindeswohls (§ 1361b Abs. 1 S. 2 BGB) - ist zu folgern, dass eine Wohnungszuweisung besondere Umstände voraussetzt, die über bloße Unannehmlichkeiten oder Belästigungen, wie sie oft in der Auflösungsphase einer Ehe auftreten, hinausgehen und unter Berücksichtigung der Interessen des anderen Ehegatten dessen Verbleiben in der Wohnung für den Ehegatten zu einer unerträglichen Belastung machen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 07.03.2019, Az. 12 UF 11/19; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.06.2016, Az. 6 UF 42/16; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.07.2015, Az. 18 UF 76/15 - juris Rn. 11; Grüneberg-Götz, BGB, 81. Aufl., § 1361b Rn. 10 a.E. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2023 - 13 UF 177/22

    Beschwerde gegen die Zuweisung einer Ehewohnung im einstweiligen

    Aus den in der gesetzlichen Regelung hervorgehobenen Tatbeständen, die eine unbillige Härte begründen können - die Anwendung von Gewalt (§ 1361b Abs. 2 BGB) und die Beeinträchtigung des Kindeswohls (§ 1361b Abs. 1 S. 2 BGB) - ist zu folgern, dass eine Wohnungszuweisung besondere Umstände voraussetzt, die über bloße Unannehmlichkeiten oder Belästigungen, wie sie oft in der Auflösungsphase einer Ehe auftreten, hinausgehen und unter Berücksichtigung der Interessen des anderen Ehegatten dessen Verbleiben in der Wohnung für den Ehegatten zu einer unerträglichen Belastung machen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 1. April 2022 - 2 UF 11/22 -, Rn. 12 - 14, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 07.03.2019, Az. 12 UF 11/19; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.06.2016, Az. 6 UF 42/16; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.07.2015, Az. 18 UF 76/15 - juris Rn. 11; Grüneberg-Götz, BGB, 81. Aufl., § 1361b Rn. 10 a.E. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht